Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportskistall Schruns Silvrettastr. 125b

1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt
2. Das Material ist nicht versichert (bei Auftrag Haftungsvereinbarung möglich). Mittels Zuschlag von 10% der Mietsumme übernimmt das Bruch- und Diebstahlrisiko zu 75% der Vermieter.
3. Im Falle von Diebstahl, Verlust und Bruch des Leihobjektes mit Haftungsvereinbarung wird dem Mieter ein Selbstbehalt von 25% des Marktwertes des Leihobjekts in Rechnung gestellt bzw.
angelastet.
4. Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden ohne Haftungsvereinbarung wird dem Mieter der Marktwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
5. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
6. Bei unsachgemäßer und teilweiser Beschädigung des Materials ohne Haftungsvereinbarung wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
7. Der Umtausch des Leihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich. Auch der Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis möglich, jedoch ist eine Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer Kategorien unmöglich.
8. Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 10.00 Uhr morgens des darauf folgenden Tages.
9. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß zurückerstattet wird, so wird seitens des Vermieters am 7. Tag der Überfälligkeit automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
10. Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Leihbedingungen.
11. Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mittels Hinterlegung eines Ausweises oder einer Barsumme im Gegenwert des Leihmaterials oder eines "in blanko" unterschriebenen gültigen Kreditkartenabzuges möglich.
12. Bezüglich des geltenden Datenschutzgesetzes ART 13, DPR 675/96 autorisiert der Mieter den Verleihbetrieb, seine persönlichen Daten für statistische Zwecke zu verwenden und ihn über Marktneuheiten auf dem Laufenden zu halten.

Wir bitten den Gast um eine angebrachte Behandlung des Materials.